In Deutschland haben Arbeitnehmer gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage (bei einer 5-Tage-Woche) Erholungsurlaub pro Kalenderjahr. Darüber hinaus können in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen höhere Urlaubsansprüche vereinbart werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Urlaubsanspruch nicht unbegrenzt übertragbar ist und in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres genommen werden muss, in dem er entsteht. Ausnahmen können in besonderen Situationen, z.B. bei Krankheit oder im Falle einer Kündigung, vereinbart werden.