AGB

AGB steht für „Allgemeine Geschäftsbedingungen“. Sie sind für Anbieter von Waren- und Dienstleistungen unerlässlich geworden. Das gilt insbesondere im Massengeschäft wie E-Commerce bzw. Onlinehandel. Aber auch Mietverträge, Vorstandsdienstverträge oder Unternehmenskaufverträge – um nur einige Beispiele zu nennen – können AGB sein, was unterschätzte rechtliche Konsequenzen hat.

Allgemeine Geschäftsbedingungen haben den Vorteil, dass sie – zumindest wenn sie gut formuliert sind – rechtliche und wirtschaftliche Risiken minimieren können. So können sie grundsätzlich zu einem wichtigen Erfolgsfaktor für ein Unternehmen werden.

Andererseits kann ein Verstoß gegen AGB-Bestimmungen aber auch zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen für den Verwender führen, was auch nicht selten Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen ist.

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die von einer Vertragspartei (als sog. Verwender) bei Abschluss des Vertrages gestellt werden und die für eine Vielzahl von Verträgen gelten. Sie werden also von dem Verwender einseitig in den Vertrag eingebracht und nicht zwischen den Vertragspartnern individuell ausgehandelt.

Ursprünglich diente die Gesetzgebung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verbraucherschutz. Heute ist die AGB-Kontrolle auch im B2B Bereich allgegenwärtig. Zwar heißt es im Gesetz, dass „auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche angemessen Rücksicht zu nehmen ist,“ jedoch ist es die ständige Rechtsprechung des BGH, dass eine Klausel, die zwischen Unternehmer und Verbraucher (B2C) unwirksam ist, im Zweifel auch zwischen zwei Unternehmern (B2B) unwirksam ist.

Vorteile von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Auch wenn keine Pflicht für Unternehmer zur Verwendung von AGB besteht, bieten sie erhebliche Vorteile. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten für den Verwender insbesonere folgende Vorteile:

  1. Rechtsicherheit: Allgemeine Geschäftsbedingungen definieren die Rechte und Pflichten beider Parteien und stellen somit eine rechtliche Grundlage für den Geschäftsverkehr dar.
  2. Zeitersparnis: Durch die Verwendung von Standardbedingungen müssen nicht jedes Mal neue Verträge ausgearbeitet werden.
  3. Kosteneinsparung: Da Allgemeine Geschäftsbedingungen die Verwendung von Standardbedingungen ermöglichen, entstehen geringere Kosten für die Erstellung von Verträgen.
  4. Vermeidung von Streitigkeiten: Durch die klare Definition der Rechte und Pflichten kann die Gefahr von Streitigkeiten verringert werden.
  5. Standardisierung: Allgemeine Geschäftsbedingungen ermöglichen eine einheitliche und standardisierte Vereinbarung für alle Geschäftspartner.

Grenzen durch die Inhaltskontrolle

Abweichend von der grundsätzlichen Vertragsfreiheit im Zivilrecht sind dem Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch das Bürgerliche Gesetzbuch Grenzen gesetzt. Die dortigen §§ 305 ff. BGB regeln im Rahmen einer sog. „Inhaltskontrolle“, ob eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners vorliegt. Es gibt zudem zahlreiche Gründe, die zur Unwirksamkeit von AGB führen können. AGB sind zum Beispiel dann unwirksam, wenn die „Einigung“ über ihre Geltung fehlt, sodass die AGB gar nicht Bestandteil des Vertrages geworden sind.

Ein anderes Beispiel ist, wenn die Vertragsparteien bei oder nach Vertragsschluss gegenteilige Verabredungen getroffen haben, die zu den Klauseln im Widerspruch stehen; in diesem Fall gilt der Vorrang der Individualabrede. Oder die AGB enthalten sogenannte „überraschende Klauseln“, die den Empfänger unangemessen benachteiligen. Da die Inhaltskontrolle von AGB auch auf Europäischem Recht beruht, müssen die Vorschriften des BGB zudem stets europarechtlich richtlinienkonform ausgelegt werden.

Rechtssicherheit

Aus den oben dargestellten Punkten ergibt sich bereits, dass insbesondere bei der Ausarbeitung von AGB eine Vielzahl von Fallstricken lauern, die fortlaufend durch die Rechtsprechung konkretisiert und weiterentwickelt werden.

Die Erstellung von AGB durch einen hierauf spezialisierten Anwalt sollte daher in Betracht gezogen werden. Denn nur dieser kennt die aktuelle Rechtsprechung und kann AGB entsprechend Ihres Geschäftsmodells und Ihrer Bedürfnisse rechtsgültig ausarbeiten.

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