Ausstehende Gehaltszahlungen:
Wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht rechtzeitig oder gar nicht auszahlt, hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, um seine Ansprüche durchzusetzen.
Zunächst sollte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung des Gehalts innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. Wird die Frist nicht eingehalten, kann der Arbeitnehmer weitere Schritte einleiten, wie zum Beispiel die Einschaltung eines Anwalts oder des Betriebsrats.
In schweren Fällen, in denen der Arbeitgeber das Gehalt über einen längeren Zeitraum hinweg nicht auszahlt, kann der Arbeitnehmer auch fristlos kündigen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist möglich.
In Deutschland gibt es auch gesetzliche Regelungen zum Schutz des Arbeitnehmers bei ausstehenden Gehaltszahlungen. So können Arbeitnehmer bei einer nicht rechtzeitigen Gehaltszahlung zum Beispiel ein Recht auf Verzugszinsen haben oder einen Anspruch auf eine angemessene Vorschusszahlung geltend machen.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell betrachtet werden sollte und es ratsam ist, sich im Zweifelsfall von einem Anwalt oder der zuständigen Gewerkschaft beraten zu lassen.